Mitglied werden 

Schutz der sexuellen Identität soll in Landesverfassung aufgenommen werden

LSVD begrüßt Gesetzesentwurf

Pressemitteilung vom 30.01.2020
Landtag diskutiert gemeinsamen Gesetzesentwurf von SPD, CDU, Bündnis 90 /Grünen und Linken

Magdeburg, 30. Januar 2020. Im Rahmen der Parlamentsreform 2020 soll der Gleichheitsartikel 7, Absatz 3 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt werden. Dann würde es zukünftig heißen: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität […] benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Ein gemeinsamer Gesetzesentwurf (Drs. 7/5550) der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, Die Linke und der CDU wurde heute im Landtag beraten und in den Ältestenrat überwiesen. Sachsen-Anhalt wäre das sechste Bundesland, dass den verfassungsmäßigen Schutz von LSBTI* in die Landesverfassung aufnimmt. Mit der Ergänzung würde auch ein Versprechen des Koalitionsvertrages erfüllt werden.

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt begrüßt den gemeinsamen Gesetzesentwurf. Gerade demokratiefeindlichen Kräften, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) ins gesellschaftliche Abseits drängen wollen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis im Landesverfassungstext entgegengesetzt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen für alle Menschen transparent sein. Jeder sollte wissen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Auch auf Bundeseben fordern wir die dringend notwendige Vervollständigung des Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 3.“, so Matthias Fangohr aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt.

Hintergrund:

Warum brauchen wir die Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Artikel 3 Grundgesetz?

Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen