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Wie gehen andere Länder mit Inter* um?

AdobeStock 259622584 768x512Auch wenn das Bundesverfassungsgericht zumindest auf rechtlicher Ebene die ausschließliche Frau-Mann-Betrachtung in Deutschland beendet hat – was in Zeiten von Konservatismus und Rollback-Ambitionen einer stärker werdenden politischen Rechten durchaus als revolutionär angesehen werden kann – ist Deutschland mit dieser Entscheidung lange nicht weltweiter Vorreiter. Von Verbänden wird gefordert, dass nun die Gesellschaft nachziehen muss, z. B. durch die Schaffung eines entsprechenden geschlechtsneutralen Personalpronomens.
Wie genau es mit der Gleichstellung von Inter* in anderen Ländern aussieht, betrachtet der Artikel im Folgenden anhand von recherchierten Berichten zum Thema aus Beispielländern. Beginnend mit weniger positiven Darstellungen des Ist-Standes, werden die Best-Practice-Beispiele uns gegen Ende hoffentlich ermutigen, dranzubleiben – in unserer Sprache, in unseren Forderungen und im Umgang miteinander

Bedenkliche Menschenrechtslage – nicht nur für Inter*

In Russland gelten Inter als Invaliden, eine eigene Geschlechtsvariante ist nicht anerkannt. Das führt zwar dazu, dass kleine Invalidenrenten gezahlt werden und die Pflicht zum Wehrdienst ausgesetzt ist; von Gleichstellung kann aber keine Rede sein. Vor allem auf dem Arbeitsmarkt sollen Inter große Schwierigkeiten haben. Bei intersexuellen Kindern wird das Geschlechtsorgan gleich nach der Geburt dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angepasst.

Nur ganz wenigen Menschen in der Ukraine ist die Existenz von Inter überhaupt bewusst. Gesetzlich sind nur zwei Geschlechter anerkannt, die meisten wissen mit dem Begriff nichts anzufangen. Es gibt Berichte, wonach selbst Ärztinnen völlig überfordert waren, und sich mehr für die Anatomie Betroffener interessiert hätten, als den Menschen medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Angehörige der LGBT-Community – oft selbst noch diskriminiert – hinterfragen das binärgeschlechtliche System oftmals nicht. Vielen ist der Unterschied zwischen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität nicht bewusst, kein guter Ausgangspunkt für eine Verbesserung der Situation für Inter*.

Auf dem richtigen Weg

In Kenia galten Inter-Babies lange als Fluch und wurden oft getötet. Aufklärung führte mittlerweile dazu, dass Inter-Babies von ihren Familien anerkannt werden. Gesetzesforderungen nach einem dritten Geschlechtseintrag werden bereits vorgebracht, sind aber noch nicht umgesetzt. Allerdings gab es 2014 ein wegweisendes Urteil, woraufhin ein Standesamt einem Inter*-Kind eine Geburtsurkunde ausstellen musste.

Innerhalb der USA geht die Gleichstellung von Inter unterschiedlich schnell voran. Vorbildlich ist wieder einmal die Westküste: In Oregon dürfen Bürgerinnen in Führerscheinen und ID-Cards den Geschlechteridentität „nicht festgelegt“ angeben, Kalifornien lässt ab diesem Jahr den Eintrag „non-binary“ zu. Auch in Ohio und New York gibt es derartige Möglichkeiten. Aktivist*innen wollen zusätzlich die Abschaffung geschlechtszuweisender Operationen im Säuglingsalter erreichen – hier gibt es starke Stimmen.

Schweden ist in der Gleichstellung von Inter* zumindest aus gesellschaftlicher Perspektive ganz weit vorn. Schon viele Jahre ist die Nutzung des geschlechtsneutralen Pronomens „hen“ weit verbreitet und insbesondere in Kindergärten und Schulen vermeidet man Normen, die vorgeben, was typisch weiblich oder männlich ist. Mit dem Pronomen kam auch wieder die Debatte um die Toilettennutzung in Gang. Von hier kommt der Vorschlag, Toiletten nur noch dahingehend zu kennzeichnen, ob man hier sitzt oder steht.

Best Practice – Die Erfolgsmodelle

Nepal, Pakistan, Indien und Bangladesh würde man intuitiv nicht zu den Ländern zählen, in denen die Menschenrechtslage jener eines westlichen Industrielandes entspricht. Den vier Ländern ist aber gemein, dass sie rechtlich verbrieft ein drittes Geschlecht anerkennen.
Malta ist europaweit am fortschrittlichsten. Geschlechtszuweisende Operationen für Säuglinge und Kleinkinder stehen hier unter Strafe, die Geschlechtsangabe eines Kindes bei Geburt kann seit 2015 wieder zurückgenommen werden, bis die Geschlechtsidentität klargestellt ist.

Kanada stellt landesweit Reisepässe mit „X“ für inter* aus, seit 2017 kommt diese Variante des geschlechtsneutralen Positiveintrages zumindest in den Northwest Territories bei Geburtsurkunden zur Anwendung.

Australien und Neuseeland stehen ebenfalls weit vorn im Gleichstellungsindex von Inter*. Bereits seit 2014 können gegenüber Behörden neutrale Geschlechtseinträge rechtsverbindlich formuliert werden. Australien wählte „non-specific“, Neuseeland wählte „indeterminate/intersex/unspecified“.

In Argentinien kann seit 2012 jede*r die eigene Geschlechtszugehörigkeit frei und selbst bestimmen, sogar Minderjährige. Es bedarf keines medizinischen Gutachtens für geschlechtliche Anpassungen. Nach dem Gesetz bestimmt sich die Geschlechtszugehörigkeit einzig nach dem inneren Erleben des Individuums, ganz unabhängig von der Bestimmung des Geschlechts bei der Geburt.

Grit Merker