• Geboren: 21. November 1897, Magdeburg
  • Beruf: Schosser
  • Tod: hingerichtet am 27. November 1944, Zuchthaus Halle
  • Verlegung am 11.11.2010
  • Gespendet: Stadtverband DIE LINKE Magdeburg
  • Verlegeort: Große Steinernetischstraße (Ecke Breiter Weg 38 / Ecke Gr. Steinernetischstr. 4, neben Zweirad Schulz)

Was wissen wir von ihm?

Vom Werdegang und den Lebensverhältnissen des aus Magdeburg-Fermersleben stammenden Paul Klotz wissen wir nur wenig. Seine Eltern hießen Oswald Klotz und Klara, geborene Knopf, und wohnten in der Mansfelder Straße 8. Paul zog später in die Kleine Steinernetischstraße. Er bezeichnete sich als Dissident, also als aus der Kirche ausgetreten, aber gottgläubig. Beruflich war er Schlosser/Einrichter. Paul blieb ledig.

Laut einer polizeilichen Personenbeschreibung war er 1,69 m groß, hatte braune Augendunkles Haar, eine schlanke Gestalt und Tätowierungen auf beiden Unterarmen. Da wir leider nur aus Polizeiakten etwas über ihn wissen, erscheint sein Leben ab seinem 35. Lebensjahr als eine Kette von VerhaftungenVerurteilungen und Gefängnisaufenthalten.

Wann und aus welchen Gründen Paul Klotz erstmalig straffällig wurde, ist nicht zu ermitteln. Doch unmittelbar nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten geriet er aufgrund seiner Homosexualität – es wurde ihm die „Vornahme unzüchtiger Handlungen“ vorgeworfen – am 27. September 1933 in Polizeihaft. Obwohl es offenbar nicht zu einer Anklage kam (er wurde bereits am 28. September entlassen) und auch nach einer erneuten Verhaftung am 3. Mai 1935schon nach wenigen Tagen, am 9. Mai 1935, wieder freikam, blieb er im Visier der Polizei. Am 2. Juli 1935 wurde er wegen Beleidigung (vermutlich mit homosexuellem Hintergrund) zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Er trat seine Gefängnisstrafe am 22. November 1935 an und wurde am 23. Dezember 1935 in das Gerichtsgefängnis Halberstadt überstellt, von wo aus er wohl einem Arbeitskommando Oschersleben zugewiesen wurde. Nach seiner Haftentlassung wohnte er in der Kleinen Steinernetischstraße 16. Nach knapp einem Jahr, am 23. Januar 1937, wurde er erneut verhaftet. Die Anschuldigung lautete diesmal auf ein Vergehen gegen das Heimtückegesetz (Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei von 1934). Paul Klotz war also als Nazigegner denunziert worden.

Am 14. Mai 1937 verhängte das Amtsgericht Magdeburg eine Strafe von 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis, die er im Gefängnis Schönebeck verbüßte. Vermutlich im Mai 1938 entlassen, geriet er am 3. Dezember 1938 erneut in Magdeburg in Untersuchungshaft wegen des Verdachts, gegen § 175 verstoßen zu haben. Das Urteil über 1 Jahr und 2 Monate Gefängnis (ein Monat galt durch die Untersuchungshaft als verbüßt) wurde am 13. Januar 1939 verhängt. Als er im Februar 1940 entlassen wurde, hatte er keinen festen Wohnsitz.

Ist ihm wegen seiner mehrfachen Gefängnisaufenthalte die Wohnung gekündigt worden? Er fand aber in derselben Straße, der Kleinen Steinernetischstraße 22, wieder eine Wohnung. Es vergingen etwa vier Jahre, bis Paul Klotz am 14. April 1944 erneut unter dem Vorwurf, gegen § 175 verstoßen zu haben, verhaftet wurde. Am 3. August 1944wurde er durch die Jugendschutzkammer beim Landgericht Magdeburg als gefährlicher Gewohnheitsverbrecherzum Tode verurteilt. Die Revision des Angeklagten wurde am 16. Oktober 1944 durch das Reichsgericht verworfen.

Am 27. November 1944 erfolgte im Zuchthaus Halle durch den Scharfrichter Roselieb die Hinrichtung durch Enthauptung. In der Niederschrift über die Vollstreckung findet sich die Bemerkung: „Der Verurteilte hat als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher mit Jugendlichen gleichgeschlechtlichen Verkehr ausgeübt.“ Die Leiche wurde zum Gertraudenfriedhof in Halle transportiert.

Am 30. Juli 1945 wurde die Urne beigesetzt und später in die Abteilung „Opfer des Faschismus“ umgebettet.