• Geboren: 21. November 1897, Magdeburg
  • Beruf: Schosser
  • Tod: hingerichtet am 27. November 1944, Zuchthaus Halle
  • Verlegung am 11.11.2010
  • Gespendet: Stadtverband DIE LINKE Magdeburg
  • Verlegeort: Große Steinernetischstraße (Ecke Breiter Weg 38 / Ecke Gr. Steinernetischstr. 4, neben Zweirad Schulz)

Was wissen wir von ihm?

Vom Werdegang und den Lebensverhältnissen des aus Magdeburg-Fermersleben stammenden Paul Klotz wissen wir nur wenig. Seine Eltern hießen Oswald Klotz und Klara, geborene Knopf, und wohnten in der Mansfelder Straße 8. Später zog Paul in die Kleine Steinernetischstraße. Er bezeichnete sich selbst als Dissident, also als aus der Kirche ausgetreten, jedoch gottgläubig. Beruflich war er Schlosser/Einrichter. Paul blieb ledig.

Laut einer polizeilichen Personenbeschreibung war er 1,69 m groß, hatte braune Augen, dunkles Haar, eine schlanke Gestalt und Tätowierungen auf beiden Unterarmen. Da wir ausschließlich aus Polizeiakten etwas über ihn wissen, erscheint sein Leben ab seinem 35. Lebensjahr als eine Abfolge von Verhaftungen, Verurteilungen und Gefängnisaufenthalten.

Erste Verhaftungen

Wann und aus welchen Gründen Paul Klotz erstmalig straffällig wurde, ist nicht bekannt. Doch unmittelbar nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten geriet er wegen seiner Homosexualität ins Visier der Polizei. Am 27. September 1933 wurde er wegen des Vorwurfs der „Vornahme unzüchtiger Handlungen“ in Polizeihaft genommen. Obwohl es offenbar nicht zu einer Anklage kam – er wurde bereits am 28. September entlassen – und auch nach einer erneuten Verhaftung am 3. Mai 1935 bereits am 9. Mai 1935 freikam, blieb er weiterhin unter Beobachtung. Am 2. Juli 1935 wurde er wegen Beleidigung, vermutlich im Zusammenhang mit seiner Homosexualität, zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Am 22. November 1935 trat er die Strafe an und wurde am 23. Dezember 1935 in das Gerichtsgefängnis Halberstadt überstellt, von wo aus er wohl einem Arbeitskommando in Oschersleben zugewiesen wurde. Nach seiner Haftentlassung wohnte er in der Kleinen Steinernetischstraße 16. Doch nur knapp ein Jahr später, am 23. Januar 1937, wurde er erneut verhaftet, diesmal wegen eines Vergehens gegen das Heimtückegesetz, das gegen regimekritische Äußerungen eingesetzt wurde.

Strafe wegen Regimekritik und erneute Verfolgung

Am 14. Mai 1937 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg Paul Klotz zu 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis, die er im Gefängnis Schönebeck verbüßte. Nach seiner mutmaßlichen Entlassung im Mai 1938 wurde er bereits am 3. Dezember 1938 erneut verhaftet, diesmal wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen §175. Das Urteil – 1 Jahr und 2 Monate Gefängnis, wobei ein Monat durch Untersuchungshaft als verbüßt galt – wurde am 13. Januar 1939 gesprochen. Nach seiner Entlassung im Februar 1940 hatte er offenbar keinen festen Wohnsitz mehr.

Wohnungslosigkeit und letzte Verurteilung

Möglicherweise führte die Häufung seiner Gefängnisaufenthalte dazu, dass ihm seine Wohnung gekündigt wurde. Dennoch fand er in der Kleinen Steinernetischstraße 22 wieder eine Unterkunft. Vier Jahre vergingen, bis Paul Klotz am 14. April 1944 erneut wegen eines Verstoßes gegen §175 verhaftet wurde. Dieses Mal eskalierte die Verfolgung: Am 3. August 1944 verurteilte ihn die Jugendschutzkammer des Landgerichts Magdeburg als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ zum Tode.

Seine Revision wurde am 16. Oktober 1944 durch das Reichsgericht abgewiesen.

Hinrichtung und Vermächtnis

Am 27. November 1944 wurde Paul Klotz im Zuchthaus Halle durch den Scharfrichter Roselieb enthauptet. Die Vollstreckungsniederschrift führte an, dass er „als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher mit Jugendlichen gleichgeschlechtlichen Verkehr ausgeübt“ habe. Seine Leiche wurde zum Gertraudenfriedhof in Halle gebracht.

Die Urne wurde am 30. Juli 1945 beigesetzt und später in die Abteilung „Opfer des Faschismus“ umgebettet.

Recherche: Rainer Hoffschildt, Hannover (2010)