- Geboren: 08. Mai 1890, Altona (heute Hamburg-Altona)
- Beruf: Vertreter und Kaufmann
- Tod: 09. Juni 1942, KZ Sachsenhausen
- Verlegung am 09.10.2012
- Gespendet: Dr. Helga Paschke, damalige Landtagsvizepräsidentin (DIE LINKE)
- Verlegeort: Hohepfortestraße 38 (östlich der Mensa, vor Wohnheim 4)
Was wissen wir von ihm?
Fritz Arnold Kruse war evangelischer Konfession und blieb ledig. Er führte ein unstetes Leben als Vertreter, was ihn offenbar häufig auf Reisen führte, sodass er keinen festen Wohnsitz hatte.
Frühe Jahre und erste Verurteilungen
Am 6. August 1935 wurde der damals 45-Jährige vom Amtsgericht Magdeburg zu sechs Monaten Gefängniswegen Betrugs verurteilt. Am 1. November 1935 trat er die Haft im Gefängnis Magdeburg an. Als nächste Angehörige gab er seine Mutter, Paula Kruse aus Hamburg, an.
Vermutlich wurde Kruse im Mai 1937 aus der Haft entlassen. Im gleichen Jahr verurteilte ihn das Amtsgericht Torgauzu einer weiteren, jedoch geringeren Strafe: neun Tage Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Leben 1939 und erneute Verhaftung
Im Jahr 1939 arbeitete Fritz Arnold Kruse als Kaufmann und wohnte in der Hohepfortestraße 34 in Magdeburg. Am 12. Juni 1939 wurde er erneut von der Polizei in das Gefängnis Magdeburg eingeliefert. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Personenbeschreibung erstellt:
- Größe: 1,70 m,
- Gestalt: kräftig,
- Gesicht: oval, bartlos,
- Augen: grau,
- Haare: blond mit freier Stirn,
- Besonderes Kennzeichen: Blinddarmnarbe.
Auf seiner Karteikarte wurden vier Vorstrafen vermerkt, und er wurde als „moorfähig“ eingestuft. Als nächsten Verwandten gab er nur seinen Vormund, Pastor Lüdeke, an, was darauf hinweisen könnte, dass er entmündigt worden war.
Im Juli 1939 wurde Kruse kurzzeitig in das Gefängnis Elsterwerda überstellt, möglicherweise als Zeuge in einem Verfahren. Schließlich verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg am 20. November 1939 nach § 175 StGB zu zehn Monaten Gefängnis, wobei fünf Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden. Diese vergleichsweise milde Strafe deutet darauf hin, dass ihm keine Handlungen zur Last gelegt wurden, die heute noch strafbar wären.
Deportation ins Konzentrationslager
Kurz vor Ablauf seiner Haft ordnete die Kriminalpolizei Magdeburg eine Überhaft für Kruse an. Am 29. April 1940wurde er der Kriminalpolizei übergeben und kurz darauf am 1. Juni 1940 ins KZ Sachsenhausen deportiert. Dort wurde er als „Berufsverbrecher“ mit der Nummer BV 175 Nr. 25.187 registriert.
Leiden im Konzentrationslager
Im KZ Sachsenhausen verschlechterte sich sein Gesundheitszustand rapide. Bereits am 28. Juni 1940 musste er erstmals in den Krankenbau eingeliefert werden. Dort blieb er bis zum 27. Februar 1941, bevor er wieder entlassen wurde. Doch seine Krankheit kehrte zurück, und er wurde aus Block 12 am 14. Oktober 1941 erneut in das Krankenrevier gebracht.
Am 9. Juni 1942, um 13:30 Uhr, verstarb Fritz Arnold Kruse im Häftlingsblock 14 des KZ Sachsenhausen. Als offizielle Todesursache wurde „Herz- und Kreislaufschwäche infolge rechtsseitiger offener Lungentuberkulose“ angegeben. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass er durch die extremen Haftbedingungen und mangelhafte Versorgungzu Tode geschwächt wurde.
Tod und Bestattung
Fritz Arnold Kruse überlebte die Haft im KZ Sachsenhausen etwa zwei Jahre, was angesichts der Zustände dort eine vergleichsweise lange Zeit war. Er starb im Alter von 52 Jahren. Seine Überreste wurden auf dem Friedhof Hamburg-Ohlsdorf beigesetzt.