• Geboren: 07. Februar 1897, Meißen
  • Beruf: Kunstmaler
    Stand: geschieden
  • Tod: in Haft verstorben, am 27. Mai 1944
  • Verlegung am 25. Oktober 2013
  • Gespendet: LSVD Sachsen-Anhalt
  • Verlegeort: Otto-von-Guericke-Straße 46 (bei Phönix-Cocktailbar, Nähe LSVD und Schauspielhaus)

Was wissen wir von ihm?

Waldemar Böhmel stammt aus Meißen. Details zu seinem Elternhaus, einem möglichen Kunststudium oder Erfolgen als Maler sind nicht bekannt. Wann und warum er nach Magdeburg zog, bleibt ebenfalls unklar. Möglicherweise führte seine Ehe mit Therese Böhmel, geborene Bützner, einer Magdeburgerin, zu diesem Schritt. Das Paar wohnte in der Schoppenstraße 1a, blieb kinderlos und ließ sich später scheiden. Ob Böhmels homosexuelle Neigung ein Grund für das Ende der Ehe war, ist ungewiss.

Erste Verurteilung: Betrug

Am 9. April 1934 wird Waldemar Böhmel wegen Betrugs zu drei Wochen Gefängnis verurteilt. Bei seiner Einweisung ins Gefängnis Magdeburg am 20. April 1934 wird er so beschrieben: 1,82 m groß, kräftige Gestalt, bartlos, volles Gesicht, braune Augen, dunkle Haare, freie Stirn. Nach seiner Haftentlassung zieht er mit seiner Frau in die Straße Himmelreich 14.

Vorwurf der Kuppelei

Am 1. Januar 1936 wird Böhmel unter dem Vorwurf der Kuppelei erneut in Untersuchungshaft genommen. Es ist unklar, worum es in diesem Fall konkret geht. In der NS-Zeit wurde jedoch häufig auch gegen Wirte und Kellner vorgegangen, deren Lokale Treffpunkte für homosexuelle Männer waren. In diesem Verfahren ist auch seine Ehefrau Therese angeklagt, wird jedoch nicht verurteilt. Böhmel selbst verbüßt vermutlich eine Zuchthausstrafe in Coswig. Nach dieser Haftzeit lebt er, inzwischen geschieden, in der Otto-von-Guericke-Straße 46.

Verurteilung nach § 175

Am 31. August 1940 wird Waldemar Böhmel erneut in Untersuchungshaft genommen, diesmal wegen Verstoßes gegen § 175 StGB, das Verbot der Homosexualität. Die Unterlagen weisen aus, dass er zuvor vier Gefängnisstrafen und eine Zuchthausstrafe verbüßt hatte. Am 6. Februar 1941 verurteilt ihn das Gericht wegen „fortgesetzter Unzucht mit einem Mann“ zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Der Begriff „fortgesetzt“ könnte auf eine längere Beziehung hindeuten. Da die fast sechsmonatige Untersuchungshaft nicht auf die Strafzeit angerechnet wird, war er vermutlich nicht geständig.

Tod in der Haft

Auch nach dem rechnerischen Strafende am 6. August 1943 wird Böhmel nicht freigelassen. Stattdessen erhält er offenbar eine weitere Strafe, möglicherweise im Rahmen einer „Vorbeugehaft“, wie sie häufig gegen Homosexuelle verhängt wurde. Schließlich verstirbt Waldemar Böhmel am 27. Mai 1944 in der Haft. Eine Todesursache ist in den Unterlagen nicht vermerkt.